Amtsblatt des. Landkreises. Sömmerda. Mittwoch, den 23. Februar Nummer 07. Jahrgang 1. Weiterführende Informationen finden Sie auf Seite 21!
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1 Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Jahrgang 1 Mittwoch, den 23. Februar 2011 Nummer 07 Weiterführende Informationen finden Sie auf Seite 21!
2 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 2 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Bekanntmachung des AZV Finne 3 Verbandsversammlung des AZV Finne 4 Haushaltssatzung 2011 des AZV Finne 4 Bekanntmachung des TWZV Thüringer Becken 5 Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011 TWZV Thür. Becken 5 Beschlüsse des AZV Scherkondetal 6 Grundbuchbereinigungsgesetz 8 Gemarkung Bachra Gemarkung Großneuhausen Gemarkung Kleinneuhausen Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten 11 Vertreterwahlen 2011 der WOBAG Sömmerda/Thür. eg Sitzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO 11 Niederschrift - Sitzung des Kreisausschusses am Der Landrat informiert Aktuelles aus dem Jugendamt 13 Bürgerberatung 13 Information der Zensus-Erhebungsstelle 13 Kreisvolkshochschule Sömmerda - Wissen & Mehr 13 Nichtamtlicher Teil Jubilare Herzliche Gratulation 15 Aus dem Landkreis Verdienstorden für Lothar Kroll 16 Elterninitiative Pro Förderschulen stellt sich vor 16 Aus Kindergarten und Schule Gelungenes Wochenende 17 Abschied an der Hans-Christian-Andersen-GS 18 Winterferien im Schulhort Guthmannshausen 18 Wirtschaft und Umwelt CeBIT 2011 in Hannover 18 IHK Wirtschaftsbeirat zu Gast bei der Firma mubea 19 Märkte verstehen 19 Vereine und Verbände Jahresempfang der Stiftung Finneck 19 Fotos von der 1200-Jahrfeier Kölledas gesucht 20 Veranstaltungshinweise 20 Wissenswertes 24 Impressum 24 Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes Sömmerda Tel.: 03634/ o. 220 Fax: 03634/ pressestelle@lra-soemmerda.de Redaktionsschluss des Amtsblattes Nr. 9 (Erscheinungstag 9. März 2011) ist am Mittwoch, 2. März 2011, Uhr!!! Bitte beachten Sie, dass nur Beiträge in digitaler Form berücksichtigt werden können, d.h. Texte als *.doc und Bilder als *.jpg! Adresse und Telefonnummern des Landratsamtes Sömmerda Landratsamt Sömmerda Postanschrift: Adresse: Landratsamt Sömmerda Landratsamt Sömmerda Postfach Bahnhofstraße Sömmerda Sömmerda Tel /354-0 Fax: Internet: pressestelle@lra-soemmerda.de Öffnungszeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Bereich Landrat Uhr Uhr und Uhr geschlossen Uhr Straßenverkehrsamt Uhr Uhr Büro des Landrates 03634/ Leiter des Büros/Rechtsamt 03634/ Pressestelle 03634/ /220 Kommunalaufsicht 03634/ Rechnungsprüfungsamt 03634/ Gleichstellungsbeauftragte 03634/ Abteilung 1 Zentralabteilung Abteilungsleiter 03634/ Hauptamt 03634/ Kreistagsbüro 03634/ Kreisarchiv 03634/ Kreiskasse 03634/ Kämmerei 03634/ Veterinär- und Lebensmittelüberwachung 03634/ IT/ Kommunikation 03634/ Abteilung 2 Kommunale Angelegenheiten Abteilungsleiter 03634/ Vereine/Wirtschaft 03634/ Schulverwaltung 03634/ Bau- und Gebäudemanagement 03634/ Hochbau 03634/ Amt für Abfallwirtschaft 03634/ Untere Abfallbehörde 03634/ Volkshochschule 03634/ Abteilung 3 Ordnungs- und Personalverwaltung Abteilungsleiterin 03634/ Personal- und Organisationsamt 03634/ Ordnungsamt 03634/ Ausländerbehörde 03634/ Brand- und Katastrophenschutz 03634/ Bußgeldangelegenheiten 03634/ Gewerbeamt 03634/ Straßenverkehrsamt 03634/ Fahrerlaubnisbehörde 03634/ Abteilung 4 Sozialwesen Abteilungsleiterin 03634/ Sozialamt 03634/ Jugendamt 03634/ Leistungsamt 03634/ Abteilung 5 Bau und Umwelt Abteilungsleiter 03634/ Bauaufsicht Regionalplanung, Denkmalpflege 03634/ Wohnungsbauförderung 03634/ Untere Wasserbehörde 03634/ Umweltamt 03634/ Abteilung 6 Gesundheitswesen Abteilungsleiterin 03634/ Gesundheitsamt 03634/ Sozialmedizinischer Dienst 03634/ Sozialpsychiatrischer Dienst 03634/
3 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 3 Straßensperrungen und Verkehrsbeschränkungen im Landkreis Sömmerda, Stand * Straße Ortslage Zeitraum Behinderung Grund Umleitung B 85 L1 055 B 176 B 85 L2 088 K 522 L2 133 neu! B 86 neu! L2 142 neu! B 176, B 86 neu! B 4 neu! K 5 neu! außerhalb der Ortschaft, Kreuzung B 85 / L1 058 (Hauenthal) außerhalb der Ortschaft, L1 055, Großmölsen - Ollendorf Ortslage Ostramondra, Hauptstraße Ortslage Olbersleben, Buttelstedter Straße 148 Ortslage Bilzingsleben u. außerorts Ortslage Bilzingsleben u. außerorts Ortslage Scherndorf - Schönstedt, Landesu. Gemeindestraßen Ortslage Günstedt, Kreis- u. Gemeindestraße Ortslage Haßleben, Kreis- u. Gemeindestraßen Ortslage Kölleda und Gemeindestraßen Ortslage Gebesee und Gemeindestraßen Ortslage Vogelsberg und Gemeindestraßen Verkehrsführung geändert (Ampelregelung an 2 Baustellenausfahrten) Umbau der Kreuzung Hauenthal zum Kreisverkehr im Zuge des Neubaus der ICE-Trasse Vollsperrung Neubau ICE-Trasse, Brückenbauarbeiten Verkehrsführung geändert, bauzeitliche örtliche Umfahrung Verkehrsführung geändert, bauzeitliche örtliche Umfahrung Vollsperrung Straßenbauarbeiten Bachra-L2 164-Olbersleben- B 85-Großneuhausen-Kölleda und in Gegenrichtung halbseitige Sperrung (Ampelregelung) Abrissarbeiten halbseitige Sperrung Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Elektrokabeln halbseitige Sperrung Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Elektrokabeln :00-15:00 Uhr :00-13:30 Uhr :00-12:00 Uhr :00-14:00 Uhr :00-14:30 Uhr :00-17:00 Uhr kurzzeitige Vollsperrung durch Beamte der PI Sömmerda kurzzeitige Vollsperrung durch Beamte der PI Sömmerda kurzzeitige Vollsperrung durch Beamte der PI Sömmerda kurzzeitige Vollsperrung durch Beamte der PI Sömmerda kurzzeitige Vollsperrung durch Beamte der PI Sömmerda kurzzeitige Vollsperrung durch Beamte der PI Sömmerda Faschingsumzug Faschingsumzug Faschingsumzug Faschingsumzug Faschingsumzug Rosenmontagsumzug keine *Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich. Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert! Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter informieren. Amtlicher Teil Bekanntmachung des AZV Finne gem. 40 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Der Verbandsausschuss des Abwasserzweckverbandes Finne hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Februar 2011 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss-Nr. 01/2011 Vergabe von Ingenieurleistungen Erstellung eines Havarie- und Maßnahmeplanes für den Bereich Rieth im Verbandsgebiet des AZV Finne Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Erstellung eines Havarie- und Maßnahmeplanes für den Bereich Rieth im Verbandsgebiet des AZV Finne Beschluss-Nr. 02/2011 Vergabe von Leistungen für die Baumaßnahme Ortsentwässerung Rothenberga, 2. BA, B 176 Titel 4: Kanalbau 3. Nachtrag vom Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vergabe von Leistungen für die Baumaßnahme Ortsentwässerung Rothenberga, 2. BA, B 176 Titel 4: Kanalbau 3. Nachtrag vom Beschluss-Nr. 03/2011 Vergabe von Leistungen für die Baumaßnahme Verbandssammler von Riethnordhausen zur KA Straußfurt, 3. BA Abwasserdruckleitung ab PW Werningshausen zur KA Straußfurt 6. Nachtrag der Herzog-Bau GmbH vom Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vergabe von Leistungen für die Baumaßnahme Verbandssammler von Riethnordhausen zur KA Straußfurt, 3. BA Abwasserdruckleitung ab PW Werningshausen zur KA Straußfurt 6. Nachtrag der Herzog-Bau GmbH vom Beschluss-Nr. 04/2011 Vergabe von Leistungen für die Baumaßnahme Verbands-
4 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / sammler von Riethnordhausen zur KA Straußfurt, 4. BA Pumpwerke Riethnordhausen, Haßleben, Werningshausen, Vehra 1. Nachtrag der Herzog-Bau GmbH vom Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vergabe von Leistungen für die Baumaßnahme Verbandssammler von Riethnordhausen zur KA Straußfurt, 4. BA Pumpwerke Riethnordhausen, Haßleben, Werningshausen, Vehra 1. Nachtrag der Herzog-Bau GmbH vom Beschluss-Nr. 05/2011 Vergabe von Leistungen für die Maßnahme Ortsentwässerung Hardisleben Anschluss Wohngebiet Hinter der Hölle, 2. BA Zusatzleistung: Widerherstellung der Nebenanlagen im Bereich der ehemaligen Kläranlage Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vergabe von Leistungen für die Maßnahme Ortsentwässerung Hardisleben Anschluss Wohngebiet Hinter der Hölle, 2. BA Zusatzleistung: Widerherstellung der Nebenanlagen im Bereich der ehemaligen Kläranlage. Beschluss-Nr. 06/2011 Vergabe von Leistungen zur Ertüchtigung der EMSR-Technik der KA Kindelbrück im Bereich Rieth des AZV Finne Los 1: Prozessleitsystem / Los 2: EMSR-Technik Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vergabe von Leistungen zur Ertüchtigung der EMSR-Technik der KA Kindelbrück im Bereich Rieth des AZV Finne Los 1: Prozessleitsystem / Los 2: EMSR-Technik. Beschluss-Nr. 07/2011 Vergabe von Leistungen Planungsleistungen Ortsnetz Wundersleben Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vergabe von Planungsleistungen Ortsnetz Wundersleben. Beschluss-Nr. 08/2011 Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Stadt Kindelbrück an der Baumaßnahme Erneuerung der Ortsdurchfahrt Bundesstraße 86 Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Stadt Kindelbrück an der Baumaßnahme Erneuerung der Ortsdurchfahrt Bundesstraße 86. Beschluss-Nr. 09/2011 Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Haßleben an der Baumaßnahme Bahnhofstraße Nebenanlagen Der Verbandsausschuss des AZV Finne beschließt die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Haßleben an der Baumaßnahme Bahnhofstraße Nebenanlagen. Verbandsversammlung des AZV Finne Die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Finne im Jahr 2011 findet am Donnerstag, dem 3. März 2011, um Uhr im Beratungsraum der Geschäftsstelle des Verbandes in Sömmerda, Bahnhofstraße 28, statt. Tagesordnung: A) öffentlicher Sitzungsteil 1. Begrüßung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit Bestätigung der Tagesordnung Seite Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung des AZV Finne vom öffentlicher Sitzungsteil Sachstandsbericht zur wirtschaftlichen Situation des AZV Finne Beschlussantrag 3. Satzung zur Änderung der Beitragsund Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des AZV Finne Drucksachen-Nr. 06/ Beschlussanträge zur Vergabe von Leistungen: A) Vergabe Austausch der Belüfterketten im Belebungsbecken KA Großneuhausen Drucksachen-Nr. 07/2011 B) Vergabe Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen des AZV Finne Drucksachen-Nr. 08/2011 C) Vergabe Umbau Sanitärbereich im Betriebsgebäude der KA Großneuhausen Drucksachen-Nr. 19/2011 D) Vergabe Erneuerung Zulaufgerinne im Rechenhaus der KA Großneuhausen Drucksachen-Nr. 20/2011 E) Vergabe Ortsdurchfahrt Ostramondra, 3. BA Drucksachen-Nr. 21/ Anfragen und Mitteilungen B) nichtöffentlicher Sitzungsteil Änderungen der Tagesordnung werden vorbehalten. Sömmerda, 15. Februar 2011 gez. Udo Hoffmann Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung 2011 des AZV Finne Auf Grund des 36 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. Nr. 2) i. V.m. den 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der letzten Änderung vom (GVBl. 345) i. V. m. den 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993, geändert durch die Verordnung vom (GVBl. S. 407) und des 4 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Finne erlässt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Finne folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2011: 1 Erfolgsplan, Vermögensplan Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit festgesetzt: a) im Erfolgsplan die Erträge auf ,00 die Aufwendungen auf ,00 b) im Vermögensplan die Einnahmen auf ,42 die Ausgaben auf ,42 festgesetzt. 2 - Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen wird mit festgesetzt ,00
5 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan wird mit 0,00 festgesetzt. 4 - Verbandsumlage Eine Verbandsumlage zur Deckung des Finanzbedarfes im Erfolgsplan wird auf ,00 festgesetzt. 5 - Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 - Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2011 in Kraft. Sömmerda, den 16. Dezember 2010 Hoffmann Verbandsvorsitzender (Siegel) Vollzug der Thüringer Kommunalordnung ThürKO, des Gesetzes über die kommunale Doppik ThürKDG, der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung ThürGemHV und der Thüringer Eigenbetriebsverordnung ThürEBV Die beschlossene Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Finne für das Jahr 2011 wurde der Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda angezeigt, die mit Schreiben vom folgendes dazu mitgeteilt hat: 1. Der in 2 der am 16. Dezember 2010 durch die Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltssatzung 2011 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von ,00 (in Worten: drei Millionen siebenhundertfünfunddreißigtausend Euro) wird rechtsaufsichtlich genehmigt. 2. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht. 3. Gem. 20 ThürKGG i.v.m. 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 30 Abs. 4 ThürKGG i.v.m. 38 ThürKO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung ( 29 ThürKGG i.v.m. 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband Finne geltend gemacht worden ist. Die Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011 liegt nach der Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda für 2 Wochen öffentlich in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Finne, Bahnhofstraße 28, Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus. Die Unterlagen werden weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereit gehalten. gez. Hoffmann Verbandsvorsitzender Seite Bekanntmachung des TWZV Thüringer Becken gem. 40 Abs. 2 ThürKO Der Verbandsausschuss des Trinkwasserzweckverbandes Thüringer Becken hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. Februar 2011 folgende Beschlüsse mehrheitlich gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss-Nr. 01/2011 Vergabe von Bauleistungen Trinkwasserleitung Großneuhausen Neue Straße/Schulstraße Los 2 Der Verbandsausschuss des TWZV Thüringer Becken beschließt die Vergabe von Bauleistungen Trinkwasserleitung Großneuhausen Neue Straße/Schulstraße Los 2. Beschluss-Nr. 02/2011 Vergabe von Bauleistungen Rückbau alter Brunnen 4 Burgwenden Hy Bgw 1/63 Der Verbandsausschuss des TWZV Thüringer Becken beschließt die Vergabe von Bauleistungen Rückbau alter Brunnen 4 Burgwenden Hy Bgw 1/63. Beschluss-Nr. 03/2011 Vergabe von Planungsleistungen Trinkwasserleitung Großbrembach Kittel und Untermarkt Der Verbandsausschuss des TWZV Thüringer Becken beschließt die Vergabe von Planungsleistungen Trinkwasserleitung Großbrembach Kittel und Untermarkt. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2011 des TWZV Thüringer Becken Auf Grund des 36 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. Nr. 2) i. V.m. den 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der letzten Änderung vom (GVBl. 345) i. V. m. den 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993, geändert durch die Verordnung vom (GVBl. S. 407) und des 4 der Verbandssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Thüringer Becken erlässt die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Thüringer Becken folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2011: 1 Erfolgsplan, Vermögensplan Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan zum Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden: 1. im Erfolgsplan die Erträge mit ,00 die Aufwendungen mit ,00 2. im Vermögensplan die Einnahmen mit ,00 die Ausgaben mit ,00 festgesetzt. 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird auf ,00 festgesetzt.
6 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögensplan wird auf festgesetzt. 0,00 4 Verbandsumlage Eine Verbandsumlage zur Deckung des Finanzbedarfes im Erfolgs- und Vermögensplan wird nicht erhoben. 5 Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf festgesetzt ,00 6 Ermächtigung Der Verbandsvorsitzende des TWZV Thüringer Becken wird ermächtigt, notwendige Veränderungen zu den Festlegungen dieses Wirtschaftsplanes, sowohl im Erfolgsplan als auch im Vermögensplan, bis zu einer Gesamtsumme von ,00 eigenständig zu entscheiden. Soweit es haushaltsrechtlich erforderlich ist, werden diese Entscheidungen in einem Nachtragshaushalt zum Wirtschaftsplan eingestellt. 7 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft. Seite öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Trinkwasserzweckverband Thüringer Becken geltend gemacht worden ist. Die Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011 liegt nach der Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda für 2 Wochen öffentlich in der Geschäftsstelle des Trinkwasserzweckverbandes Thüringer Becken, Bahnhofstraße 28, Sömmerda, zu den öffentlichen Sprechzeiten aus. Die Unterlagen werden weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme bereit gehalten. gez. Zweimann Verbandsvorsitzender Beschlüsse des AZV Scherkondetal Verbandsversammlung vom Beschluss-Nr. 01/2011 der Verbandsversammlung des AZV Scherkondetal vom öffentlicher Teil Auf der Grundlage von 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 beschließt die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am : I. Beschluss über die Niederschrift vom öffentlicher Teil Sömmerda, den Zweimann Verbandsvorsitzender (Siegel) II. Die Verbandsversammlung beschließt: Der Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil laut Anlage wird zugestimmt. Vollzug des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), der Thüringer Eignbetriebsverordnung (ThürEBV) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) Die beschlossene Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2011 des Trinkwasserzweckverbandes Thüringer Becken wurde dem Amt für Kommunalaufsicht des Landratsamts Sömmerda angezeigt, welches mit Schreiben vom folgendes dazu mitgeteilt hat: 1. Die am durch die Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung 2011 des TWZV Thüringer Becken wurde uns am vorgelegt. 2. Der im 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von (in Worten: eine Million Duro) wird gemäß 63 Abs. 2 ThürKO genehmigt. 3. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung des TWZV Thüringer Becken nicht. 4. Gem. 20 ThürKGG i. V. m. 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. persönliche Beteiligung ( 30 Abs. 4 ThürKGG i.v.m. 38 ThürKO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen der Verbandsversammlung ( 29 ThürKGG i.v.m. 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Abstimmungsvermerk: gesetzliche Anzahl der Verbandsräte 11 davon anwesend 10 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Vogelsberg, 10. Februar 2011 J. Schmidt Siegel Vorsitzender des AZV Beschluss-Nr. 02/2011 der Verbandsversammlung des AZV Scherkondetal vom öffentlicher Teil Auf der Grundlage von 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 beschließt die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am : I. Beschluss über die Kalkulation der Gebühren für den Kalkulationszeitraum II. Die Verbandsversammlung beschließt: Der Gebührenkalkulation entsprechend dem Entwurf laut Anlage wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: entsprechende Einnahmen und Ausgaben laut Kalkulation in den HH-Jahren
7 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 7 Abstimmungsvermerk: gesetzliche Anzahl der Verbandsräte 11 davon anwesend 10 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Vogelsberg, 10. Februar 2011 J. Schmidt Siegel Vorsitzender des AZV Beschluss-Nr. 03/2011 der Verbandsversammlung des AZV Scherkondetal vom öffentlicher Teil Auf der Grundlage von 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 beschließt die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am : Beschluss der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal Sach- und Rechtslage Für den Aufwand der Kosten der Straßenentwässerung werden nach derzeitiger Rechtssprechung 10 % des Gesamtaufwandes veranschlagt, den die Zweckverbände bei der Kostenermittlung für den Betrieb und Verwaltung aller Abwasseranlagen haben. In der Vergangenheit wurde von den Mitgliedsgemeinden keine gesonderte Straßenentwässerungsgebühr erhoben. Mit Beginn des Jahres 2011 ist die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung vorgesehen. Der Unterhaltungsanteil für die Straßenentwässerung ist im Kalkulationszeitraum wie folgt: ,00 EUR ,80 EUR ,00 EUR ,00 EUR Der Unterhaltungsteil der Straßenentwässerung im Kalkulationszeitraum beträgt im Durchschnitt der vier Jahre ,70 EUR. Bei einer Gesamtfläche von ,10 qm Straßen und Gewege, die zu entwässern sind, ergibt sich ein Preis von 0,0947 EUR. Diese Gebühr dient für den Zeitraum als Grundlage für die Gebührenbescheide zur Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung. In den Mitgliedsgemeinden ergeben sich folgende Anteile: Großbrembach ,30 qm 3.842,01 EUR Kleinbrembach ,50 qm 1.564,11 EUR Vogelsberg ,50 qm 2.626,55 EUR Sprötau ,80 qm 2.500,44 EUR Kreisstraße 5 in Vog ,00 qm 253,99 EUR Kreisstraße 5 in Sprötau 1.958,00 qm 185,42 EUR Gesamt ,10 qm ,52 EUR Die Verbandsversammlung beschließt: Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal entsprechend dem beiliegenden Entwurf wird zugestimmt. Der Beschluss-Nr. 22/2009 vom wird aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen: jährliche Einnahmen ,52 EUR Abstimmungsvermerk: gesetzliche Anzahl der Verbandsräte 11 davon anwesend 10 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Vogelsberg, 10. Februar 2011 J. Schmidt Siegel Vorsitzender des AZV Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal 1 Einleitungsgebühren für die Straßenentwässerung Für das Einleiten von Niederschlagswasser von öffentlichen Straßen im Sinne von 2 Abs. 1 des Thüringer Straßengesetzes erhebt der Zweckverband eine jährliche Straßenentwässerungsgebühr in Höhe 0,0947 EUR pro Quadratmeter des an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Straßengrundes. Als angeschlossene Flächen gelten auch diejenigen, die ohne direkten Anschluss in die öffentliche Einrichtung entwässern. Dabei ist unter dieser Einleitung ohne leitungsmäßige Verbindung diejenige zu verstehen, bei der von versiegelten Flächen, die nicht direkt an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, Regenwasser oberirdisch aufgrund natürlichen Gefälles oder anderer Gegebenheiten so abgeleitet wird, dass es in die leitungsgebundene öffentliche Entwässerungseinrichtung gelangt. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner für die Straßenentwässerungsgebühren ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Träger der Straßenbaulast ist. 3 Entstehung der Gebührenschuld Die Straßenentwässerungsgebührenschuld für Niederschlagswasser entsteht am Ende jeden Kalenderjahres. 4 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung Die Einleitung wird grundsätzlich jährlich abgerechnet. Die Einleitungsgebühren werden jeweils zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Der Zweckverband kann angemessene periodische Vorauszahlungen (Abschläge) auf die Gebührenschuld verlangen, deren Höhe anhand der in der vorhergehenden Abrechnungsperiode entstandenen Gebührenschuld, ggf. unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schuldhöhe, ermittelt wird. Die Vorauszahlungen sind in Höhe eines Elftels der Jahresabgabenschuld in den auf den Abrechnungsmonat folgenden zehn Monaten jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes infolge geänderter Satzung die Gebühren, so wird die neue Einleitungsgebühr zeitanteilig berechnet. Abweichend von Absatz 1 kann der Zweckverband eine abweichende Abrechnung der Einleitung festlegen. 5 Pflichten des Gebührenschuldners Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, dem Zweckverband die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen Auskunft zu erteilen.
8 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Er ist weiterhin verpflichtet, die zur Abgabenerhebung notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie die zur Ermittlung einer Abgabe notwendigen Daten vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Das gilt auch für den Fall, dass diese Angaben für die Gebührenerhebung erst in der Zukunft erheblich sind. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Vogelsberg, 10. Februar 2011 J. Schmidt Verbandsvorsitzender Beschluss-Nr. 05/2011 der Verbandsversammlung des AZV Scherkondetal vom nichtöffentlicher Teil Auf der Grundlage von 30 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 beschließt die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am : I. Beschluss zum Ausbauprogramm 2011 und zur Aufnahme in das Förderprogramm Ortskanalisation Großbrembach, Neubau Mischwasserkanal Untermarkt bis Haindorfer Weg und Untermarkt bis Kittel Sach- und Rechtslage Nach Abschluss der Baumaßnahmen Teichkläranlage, Stauraumkanal 2, Trennbauwerk und Abwasserdruckleitung im Juni 2011 soll das Kanalnetz entsprechend Abwasserbeseitigungskonzept in der Gemeinde Großbrembach im Jahr 2011 in den Bereichen Untermarkt bis Haindorfer Weg und Untermarkt bis Kittel im Umfang von ,34 EUR ausgebaut werden. II. Die Verbandsversammlung beschließt: Dem Ausbauprogramm 2011 und der Aufnahme in das Förderprogramm für den Bau der Ortskanalisation Großbrembach, Neubau Mischwasserkanal Untermarkt bis Haindorfer Weg und Untermarkt bis Kittel, wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben ,34 EUR Abstimmungsvermerk: gesetzliche Anzahl der Verbandsräte 11 davon anwesend 10 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Vogelsberg, 10. Februar 2011 J. Schmidt Siegel Vorsitzender des AZV Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz Gemarkung Bachra Mitteilung des Amtes für Bodenschutz / Altlasten, wassergefährdende Stoffe und Chemikalienrecht Das Verlegen von Wasserleitungen geschah bis 1991 in der Regel ohne die Einholung der Zustimmung des Eigentümers des jeweiligen Grundstückes. Zur Sicherung der persönlichen Rechte haben die Aufgabenträger der Wasserversorgung bzw. Seite Abwasserentsorgung die Möglichkeit, entsprechende persönliche Grunddienstbarkeiten für bestehende wasserwirtschaftliche Anlagen in das Grundbuch eintragen zu lassen. Der Trinkwasserzweckverband Thüringer Becken, Bahnhofstraße 28, Sömmerda, beantragt zu Lasten mehrerer Grundstücke das Bestehen einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Antragstellenden für die nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlage gemäß 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zu bescheinigen. Wasserwirtschaftliche Anlage: Trinkwasserleitungen Beschreibung der Anlage in der Gemarkung Bachra Anlage/ Leitung Leitungsverlauf/ Versorgungsgebiet DN / 100 PVC/75 Die Leitung führt vom St/80 St/125 St/80 östlichen Ortsrand die GG/32 HDPE Hauptstraße entlang nach N/W, sie quert die Straße zur Rosenmühle und führt dann weiter in die Genannte Richtung bis zur Schulstraße. Ab hier folgt sie dem Straßenverlauf der Schulstraße bis zur Wenigenfeldstraße. DN 63 PE Vom Haus Nummer 66d verläuft die Leitung nach Norden bis zur Nummer 67b. DN 80 GG Die Leitung verläuft von der Schulstraße nach Süden in Richtung Kindergarten DN 75 PE Die Leitung versorgt von der Schulstraße aus die Hausnummer 79a und 79b. DN 32 Diese Leitung versorgt die Hausnummer 84 von der Schulstraße in Richtung Süden aus mit Wasser DN 110 PE Diese Leitung quert das Flurstück 198/120. DN 32 HDPE Diese Leitung quert mit dem Schutzstreifen das Flurstück 198/179. Schutzstreifenbreite in m gequerte Fluren in der Gemarkung 4,00m 1, 3 4,00m 3 4,00m 3 4,00m 3 4,00m 3 4,00m 3 4,00m 3 Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Bachra 1 763/ Bachra 1 4/ Bachra 1 653/
9 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Bachra 1 4/ Bachra 1 650/ Bachra 1 647/ Bachra 1 179/7 628 Bachra 1 633/ Bachra 1 544/ Bachra 1 542/ Bachra 1 537/ Bachra 1 533/ Bachra 1 529/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra 3 198/ Bachra Bachra 3 96/1 531 Bachra 3 476/3 258 Bachra 3 101/4 579 Bachra 3 104/ Bachra 3 104/ Bachra 3 104/ Bachra 3 104/ Seite Die vorab aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Sömmerda, Grundbuchamt Sömmerda. Das Grundbuchbereinigungsgesetz soll die Interessen der in Frage kommenden Bürger wahren. Danach kann jeder Betroffene in die entsprechenden Unterlagen Einsicht nehmen und eventuell (bei nachweislich beeinträchtigten Interessen) Widerspruch einlegen. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer LEITUNG betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegefrist (07. April 2011) erhoben werden. Die Umweltämter sind gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Entsprechend 7 Abs. 1 SachenR-DV wird der o.g. Antrag im Landratsamt Sömmerda in der Zeit vom 07. März 2011 bis 07. April 2011 ausgelegt. In die Antragsunterlagen kann innerhalb der Sprechzeiten (Mo, Do, Fr: 8:00-11:30 Uhr, Di: 8:00-11:30, 14:00-18:00 Uhr) bzw. außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung (Frau Köhler, Tel / oder im Sekretariat Tel.: 03634/ ) im Landratsamt Sömmerda, Amt 54, Zimmer E 33 oder 2.43, Wielandstraße 4, Sömmerda, Einsicht genommen werden. Sömmerda, 23. Februar 2011 Amt 54 Bodenschutz / Altlasten, wassergefährdende Stoffe und Chemikalienrecht Landkreis Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz Gemarkung Großneuhausen Mitteilung des Amtes für Bodenschutz / Altlasten, wassergefährdende Stoffe und Chemikalienrecht Das Verlegen von Wasserleitungen geschah bis 1991 in der Regel ohne die Einholung der Zustimmung des Eigentümers des jeweiligen Grundstückes. Zur Sicherung der persönlichen Rechte haben die Aufgabenträger der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung die Möglichkeit, entsprechende persönliche Grunddienstbarkeiten für bestehende wasserwirtschaftliche Anlagen in das Grundbuch eintragen zu lassen. Der Trinkwasserzweckverband Thüringer Becken, Bahnhofstraße 28, Sömmerda, beantragt zu Lasten mehrerer Grundstücke das Bestehen einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Antragstellenden für die nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlage gemäß 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zu bescheinigen. Wasserwirtschaftliche Anlage: Trinkwasserleitungen Beschreibung der Anlage in der Gemarkung Großneuhausen Anlage/ Leitung Leitungsverlauf/ Versorgungsgebiet DN 110 Die Leitung verläuft von der HDPE Gemarkungsgrenze zu Kleinneuhausen am Fluss neben dem Radweg bis zur Kleinneuhauser Straße. Schutzstreifenbreite in m gequerte Fluren in der Gemarkung 4,00m 1, 2 Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Großneuhausen 2 175/2 745 Großneuhausen 2 174/ Großneuhausen 2 174/8 745 Großneuhausen 1 172/8 745 Großneuhausen 1 5/2 107 Die vorab aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Sömmerda, Grundbuchamt Sömmerda.
10 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 10 Das Grundbuchbereinigungsgesetz soll die Interessen der in Frage kommenden Bürger wahren. Danach kann jeder Betroffene in die entsprechenden Unterlagen Einsicht nehmen und eventuell (bei nachweislich beeinträchtigten Interessen) Widerspruch einlegen. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer LEITUNG betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegefrist (07. April 2011) erhoben werden. Die Umweltämter sind gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Entsprechend 7 Abs. 1 SachenR-DV wird der o.g. Antrag im Landratsamt Sömmerda in der Zeit vom 07. März 2011 bis 07. April 2011 ausgelegt. In die Antragsunterlagen kann innerhalb der Sprechzeiten (Mo, Do, Fr: 8:00-11:30 Uhr, Di: 8:00-11:30, 14:00-18:00 Uhr) bzw. außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung (Frau Köhler, Tel / oder im Sekretariat Tel.: 03634/ ) im Landratsamt Sömmerda, Amt 54, Zimmer E 33 oder 2.43, Wielandstraße 4, Sömmerda, Einsicht genommen werden. Sömmerda, 23. Februar 2011 Amt 54 Bodenschutz / Altlasten, wassergefährdende Stoffe und Chemikalienrecht Landkreis Bekanntmachung zum Grundbuchbereinigungsgesetz Gemarkung Kleinneuhausen Mitteilung des Amtes für Bodenschutz / Altlasten, wassergefährdende Stoffe und Chemikalienrecht Das Verlegen von Wasserleitungen geschah bis 1991 in der Regel ohne die Einholung der Zustimmung des Eigentümers des jeweiligen Grundstückes. Zur Sicherung der persönlichen Rechte haben die Aufgabenträger der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung die Möglichkeit, entsprechende persönliche Grunddienstbarkeiten für bestehende wasserwirtschaftliche Anlagen in das Grundbuch eintragen zu lassen. Der Trinkwasserzweckverband Thüringer Becken, Bahnhofstraße 28, Sömmerda, beantragt zu Lasten mehrerer Grundstücke das Bestehen einer persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Antragstellenden für die nachfolgend aufgeführte wasserwirtschaftliche Anlage gemäß 9 Abs. 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zu bescheinigen. Wasserwirtschaftliche Anlage: Trinkwasserleitungen Beschreibung der Anlage in der Gemarkung Kleinneuhausen Anlage/ Leitung DN 100 Az Leitungsverlauf/ Versorgungsgebiet Die Leitung verläuft in der Straße am Högk von der Langen Straße in Richtung Süden. DN 110 HDPE Die Leitung verläuft in der Ringstraße von der Lossa bis Kreuzung Ringstraße/Lange Straße. Schutzstreifenbreite in m gequerte Fluren in der Gemarkung 4,00 1, 2 4,00 1 Gemarkung Flur Flurstück Grundbuchblatt Kleinneuhausen Kleinneuhausen 2 212/1 28 Kleinneuhausen 1 56/2 438 Kleinneuhausen 1 56/4 440 Kleinneuhausen 1 34/2 440 Die vorab aufgeführten Grundstücke liegen im Bereich des Amtsgerichtes Sömmerda, Grundbuchamt Sömmerda. Das Grundbuchbereinigungsgesetz soll die Interessen der in Frage kommenden Bürger wahren. Danach kann jeder Betroffene in die entsprechenden Unterlagen Einsicht nehmen und eventuell (bei nachweislich beeinträchtigten Interessen) Widerspruch einlegen. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer LEITUNG betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegefrist (07. April 2011) erhoben werden. Die Umweltämter sind gemäß 3 SachenR-DV zuständig für die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. Entsprechend 7 Abs. 1 SachenR-DV wird der o.g. Antrag im Landratsamt Sömmerda in der Zeit vom 07. März 2011 bis 07. April 2011 ausgelegt. In die Antragsunterlagen kann innerhalb der Sprechzeiten (Mo, Do, Fr: 8:00-11:30 Uhr, Di: 8:00-11:30, 14:00-18:00 Uhr) bzw. außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung (Frau Köhler, Tel / oder im Sekretariat Tel.: 03634/ ) im Landratsamt Sömmerda, Amt 54, Zimmer E 33 oder 2.43, Wielandstraße 4, Sömmerda, Einsicht genommen werden. Sömmerda, 23. Februar 2011 Amt 54 Bodenschutz / Altlasten, wassergefährdende Stoffe und Chemikalienrecht Landkreis
11 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 11 Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten Über das Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Ostramondra, Blatt: 963 lfd. Nr. des Gemarkung Flur Flurstück(e) Lage Fläche Bestandsverz. in m² 313 Ostramondra 3 210/39 An der Leiter Eigentümer: Agrargenossenschaft Rastenberg e.g liegt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Apolda, ein Antrag der Notare D. Berger / Dr. R. Rothe, Sömmerda auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses vor. Durch das Unschädlichkeitszeugnis wird festgestellt, dass die beantragte Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Es ersetzt die Bewilligung nach 19 Grundbuchordnung und wird nur erteilt, wenn Nachteile für den Berechtigten nicht zu erwarten sind. Nach 30 Abs. 2 Thüringer Vermessung- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom (GVBl. S. 574 ff) sollen die Berechtigten gehört werden, soweit dies ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung berechtigen, bis zum beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Apolda, Bahnhofstraße 28, Apolda anzumelden. Apolda, den Im Auftrag (Dienstsiegel) gez. Janzen (Dezernatsbereichsleiter Bodenmanagement) Bekanntmachung zu den Vertreterwahlen 2011 der Wohnungsbaugenossenschaft Sömmerda /Thüringen eg Gemäß Satzung und Wahlordnung der Wohnungsbaugenossenschaft Sömmerda/ Thüringen eg fungiert der durch Vorstand und Aufsichtsrat bestellte Wahlvorstand. Dem Wahlvorstand gehören an: Vorsitzender: Stellvertreter: Schriftführer: Mitglied Herr Rudi Leischner Herr Lutz Rebettge Frau Gabriele Diezemann Frau Elke Gülland Der Wahlvorstand hat zur Vorbereitung der Vertreterwahlen nachfolgende Beschlüsse gefasst: Der gesamte Bereich der Genossenschaft wird in 7 Wahlbezirke (nachfolgend WBZ genannt) eingeteilt. WBZ Straßen zu wählende Vertreter 1 Straße des Aufbaus 5-15, 23-27, 2-30, Straße des Friedens 9-13, Straße der Einheit 10-64, Rembrandtstraße 14-16, Frohndorfer Straße 2-52 zu wählende Ersatzvertreter A.-Einstein-Straße 19-27, 10-48, 10 4 A.-Schweitzer-Straße 1-43, L.-Cranach-Straße 2-80, 8 3 Vieselbacher Straße T.-Müntzer-Straße 26-50, Kölledaer Straße 9-20, 5 2 Basedow-straße 1-23, 45-51, Fichtestraße 2-4a, GutsMuths-Platz 2-16, Karl-Marx-Straße 20-23, Poststraße 9-17, Schillerstraße 20, Bahnhofstraße 12-13, Kindelbrück, Straße des Friedens Kölleda: J.-S.-Bach-Straße 1-13, 6 2 H.-Trisch-Straße 4-6, M.-A.-Nexö-Straße 1-9, 2-8, A.-Feine-Straße 8-10, 11-13, W.-Pieck-Ring 1-47, Mitglieder ohne Wohnung 3 2 Gesamt Entsprechend der Wahlordnung 7 kann jedes Mitglied für seinen Wahlbezirk Kandidaten zur Wahl als Vertreter und Ersatzvertreter vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss Mitglied der Genossenschaft sein. Dem schriftlichen Vorschlag ist neben der Nennung des Namens, Vornamens und der Anschrift eine Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beizufügen. Der Wahlvorstand benennt als Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen Donnerstag, den an die Geschäftsstelle der WOBAG, Straße der Einheit 14-16,99610 Sömmerda. Nach Vorliegen aller Einverständniserklärungen und deren Prüfung durch den Wahlvorstand wird die Liste der Wahlvorschläge in der Geschäftsstelle ab veröffentlicht. Damit ist jedem Mitglied unserer Genossenschaft die Möglichkeit eingeräumt, die Kandidatenliste einzusehen. Die Wahl wird als Briefwahl vom durchgeführt. Der Wahlvorstand sendet jedem wahlberechtigten Mitglied bis einen Stimmzettel für seinen Wahlbezirk und einen als Wahlbrief gekennzeichneten Freiumschlag. Detaillierte weitere Informationen erhalten Sie mit den Unterlagen zur Briefwahl. Sömmerda, Der Wahlvorstand Einladung zur 13. Sitzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO Gremium: Zweckverband Gewerbepark ELGO Sitzungstermin: Montag, , 19:00 Uhr Ort: Ellersleben, Dorfstraße 54 Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ellersleben Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Begrüßung durch die Verbandsvorsitzende, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Ladung 2. Beschluss über die Tagesordnung der 13. Sitzung des Zweckverbandes vom
12 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift, Teil A), der 12. Sitzung des Zweckverbandes vom Wahl des Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden Beratung und Beschlussfassung über die dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark ELGO Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2008 Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr Anfragen und Mitteilungen An den öffentlichen Teil der Sitzung schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Titze Verbandsvorsitzende Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses am 1. Dezember 2010 (genehmigt in der Sitzung am 9. Februar 2011) 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 21. Oktober 2010 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Kreisausschusses vom 21. Oktober 2010 wird wie folgt genehmigt: Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 2 2. Vergabe des Kreisblasmusikfestes 2011 Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, die Ausrichtung des 45. Kreisblasmusikfestes für das Jahr 2011 an die Stadt Kölleda in Verbindung mit den ortsansässigen Vereinen zu vergeben. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel des Haushaltes 2011 in der HH-Stelle 33200/ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 3. Antrag des Sportvereins Sömmerda e.v. auf Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter/-innen entsprechend Punkt 5.5. der Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Sömmerda Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, dem Sportverein Sömmerda e.v. für die Aufrechterhaltung seines Übungsleiterbetriebs einen Zuschuss gemäß Sportförderrichtlinie des Landkreises Sömmerda in Höhe von 5.846,05 Euro zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der VW- HH - Stelle (Haushaltsjahr 2010). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 4. Antrag des Polizeisportvereins Sömmerda e.v. auf Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter/-innen entsprechend Punkt 5.5. der Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Sömmerda Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, dem Polizei Sportverein Sömmerda e.v. für die Aufrechterhaltung seines Übungsleiterbetriebs einen Zuschuss gemäß Sportförderrichtlinie des Landkreises Sömmerda in Höhe von 3.093,12 Euro zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der VW- HH - Stelle (Haushaltsjahr 2010). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 5. Antrag des Sportvereins Empor Walschleben e.v. auf Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter/-innen entsprechend Punkt 5.5 der Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Sömmerda Beschluss: Der Kreisausschuss beschließt, dem Sportverein Empor Walschleben e.v. für die Aufrechterhaltung seines Übungsleiterbetriebs einen Zuschuss gemäß Sportförderrichtlinie des Landkreises Sömmerda in Höhe von 2.765,52 Euro zu gewähren. Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der VW- HH - Stelle (Haushaltsjahr 2010). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 6. Neuaufnahme der Maßnahme Erneuerung von Fenstern am Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 2 im Rahmen des Konjunkturpaketes II durch Umsetzung freigewordener Mittel - Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe Beschluss: 1. Der Kreisausschuss beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von , Die Deckung erfolgt zum einen aus Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von ,00 und zum anderen aus nicht benötigten Eigenmitteln aus der Haushaltsstelle (Wege in die Steinzeit 1. BA). 3. Dem Kreistag wird empfohlen, die Neuaufnahme der Maßnahme Erneuerung/Sanierung von Fenstern am Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 2 im Rahmen des Konjunkturpaketes II durch Umsetzung freigewordener Mittel mit einem finanziellen Umfang von ,00 zu beschließen.
13 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 13 Finanzielle Auswirkungen: Das Vorhaben ist unter der Haushaltsstelle 88000/95000/152 mit einem Gesamtumfang von ,00, davon Mittel aus dem KP II und Eigenmittel, einzustellen. Die Neuaufnahme des Vorhabens wird aus den vorhandenen Mitteln finanziert und erfordert keine zusätzlichen Haushaltsmittel. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 7. Anfragen und Mitteilungen in öffentlicher Sitzung Anfragen und Mitteilungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Der Landrat informiert Aktuelles aus dem Jugendamt Bürgerberatung Jeweils dienstags zwischen und Uhr bieten Mitarbeiter des Landratsamtes Sömmerda (Herr Schneider, Herr Fiebig und Herr Doll) in der Bahnhofstraße 9 eine Bürgerberatung an. Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Bürgerberatung keine rechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern den Bürgern eine Hilfestellung auf dem oft mühsamen Behördenweg ist. Nächste Bürgersprechstunde am: Herr Fiebig Zi. 104 Tel / Herr Schneider Zi. 118 Tel / Herr Doll Zi. 214 Tel / Information der Zensus-Erhebungsstelle In der Zeit vom bis ist die Erhebungsstelle telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. Das Büro ist nur nach vorheriger Vereinbarung besetzt. Erhebungsstelle Zensus, c/o. Landratsamt Sömmerda, Bahnhofstraße 9, Sömmerda, Tel.: oder -281, zensus@lra-soemmerda.de Weitere Informationen finden Sie auch unter thueringen.de/zensus/ oder Kreisvolkshochschule Sömmerda - Wissen und Mehr Familie in der Krise Trennung, Scheidung, Umgang Angebote des Jugendamtes Sömmerda Eine Trennung oder Scheidung der Eltern stellt sowohl für die Kinder als auch für Mutter und Vater eine Krisensituation dar. Mit der Trennung kommt es zu einschneidenden Veränderungen: ein Elternteil lebt nun nicht mehr im gemeinsamen Haushalt, ist nicht mehr an den alltäglichen Belangen des Lebens unmittelbar beteiligt. Für Familien bedeutet eine solche Situation: neu Finden, neu Organisieren und gleichzeitig nach Möglichkeit die Kinder so wenig wie möglich belasten und natürlich aus den Konflikten der Erwachsenen heraushalten. Kinder können auf ein solch einschneidendes Ereignis mit Trauer, Angst und/oder Wut reagieren, denn eine Trennung bzw. Scheidung der Eltern wird von Kindern als Verlust erlebt, den es zu verarbeiten gilt. Manche Kinder reagieren auch mit Verhaltensstörungen, denen mit professioneller Hilfe begegnet werden kann und sollte. Vielen Kindern gelingt es aber, diese schwierige und schmerzhafte Zeit gut zu überstehen, wenn Sie als Eltern gewährleisten, dass Ihr Kind auch nach der Trennung oder Scheidung möglichst regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann; Sie Ihr Kind nicht in Konflikte zwischen Ihnen als Erwachsene hineinziehen oder gar vor ihm austragen; Sie Ihrem Kind Ansprechpartner und Bezugspersonen (wie z. B. Großeltern oder nahestehende Freunde) an die Seite stellen, die Stabilität und Halt, aber auch Trost spenden können. Selbstverständlich steht Ihnen das Jugendamt Sömmerda in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie beim Finden einer einvernehmlichen Umgangsregelung beratend zur Seite. Wenn Sie dieses Beratungsangebot des Jugendamtes Sömmerda nutzen möchten, haben Sie die Möglichkeit, mit der zuständigen Sozialarbeiterin unter der Telefonnummer einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Einladung zum Tag der offenen Tür der Kreisvolkshochschule und der Staatlichen Berufsschule Sömmerda Informieren Sie sich zu unserem Kursangebot Vorführung Workshops Angebote zum Mitmachen Kursteilnehmer präsentieren ihr Können Wann? Samstag, 26. Februar, 9:00 bis 13:00 Uhr Wo? Kreisvolkshochschule Sömmerda, Rheinmetallstraße 2 Im vergangenen Jahr feierten die Volkshochschulen in Thüringen ihr 90-jähriges Bestehen. Der seit 92 Jahren lebendige Gedanke der Volkshochschulbewegung die Vermittlung von Bildungsinhalten an breite Kreise der Bevölkerung ist heute noch so aktuell wie zur Gründungszeit. Die äußere Form der Volkshochschulen sowie ihre Lehr- und Lernmethoden haben sich in dieser Zeit verändert und weiterentwickelt, aber der Grundgedanke, bezahlbare Bildung für alle Menschen anzubieten, ist aktueller denn je. Davon können Sie sich zum Tag der offenen Tür an der Kreisvolkshochschule Sömmerda am 26. Februar überzeugen. Mit dem Tag der offenen Tür startet die Kreisvolkshochschule Sömmerda am kommenden Sonnabend in das Frühjahrssemester.
14 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 14 Wir sind die kommunale Erwachsenenbildungseinrichtung des Landkreises und gewährleisten ein flächendeckendes, vielfältiges und kostengünstiges Bildungsangebot. An unseren Kursen nehmen jährlich über 2000 Einwohner des Landkreises Sömmerda teil. Wir arbeiten kundenorientiert. Kundenzufriedenheit ist uns besonders wichtig. Auch für Betriebe, Behörden, Vereine und andere Einrichtungen konzipieren wir bedarfsgerechte Bildungsangebote und arbeiten mit ihnen zusammen. Umfassende Bildungsberatung und Angebote für spezielle Zielgruppen gehören ebenfalls zu unserem Bildungsprogramm. Unsere Einrichtung arbeitet seit dem Jahr 2005 nach dem Qualitätsentwicklungsmodell der lernerorientierten Qualitätstestierung LQW 3. In diesem Jahr streben wir die erfolgreiche Qualitätstestierung an. Wir bieten ein umfangreiches Bildungsangebot in folgenden Bereichen: Politik Gesellschaft Umwelt - Recht Kultur Gestalten Sprachen Gesundheit Informatik Arbeit Beruf Grundbildung/Alphabetisierung Am 26. Februar stehen in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr allen Interessierten die VHS-Räume zur Besichtigung offen. In einer Ausstellung können Sie interessante Exponate der verschiedensten Kurse in Augenschein nehmen. Sehen Sie selbst, welche Ergebnisse mit viel Fleiß und Geschick und mit fachkundiger Unterstützung unserer Dozenten durch die Kursteilnehmer entstanden sind. Nähen mit Dagmar Staude Chinesische Teezeremonie mit Di Wang und Lilin Zhou Gesunde Küche/Kochkurse für Kinder mit Antje Müller Integrationskurs Zeichnen mit Ilsa Gräser Nordic Walking - Treff mit Tamara Pauli Dozenten und Kursteilnehmer geben Ihnen mit praktischen Vorführungen einen Einblick in die Kurse. Sie können aber auch selbst aktiv werden und ausprobieren, ob Sie Spaß und Talent für verschiedene Angebote haben. Wer sein Talent beim Aquarellmalen erproben will, kann dies mit Unterstützung der Teilnehmer unserer von Heidelore Syrowatka und Ilsa Gräser geleiteten Kursen tun. Unsere Dozentin Monika Schulze, Inhaberin des PEGASUS-Verlages zu Weißensee, informiert Sie, was sie in ihrem Kurs VHS-Literaturwerkstatt erlernen können und stellt Ihnen eine Auswahl der von ihr verlegten Bücher vor. Bei Babett Meyer können Sie Ihre Fingerfertigkeit und Kreativität auf dem Gebiet der Floristik testen. Wissenswertes zu Wirkung alter Kräuter und zum Ablauf der Frühjahrs-Kräuterwanderung erfahren Sie von Maren Kästner. Und zwischendurch können Sie sich von Di Wang und Lilin Zhou aus China erklären lassen, wie man Tee in ihrer Heimat zubereitet und genießt, oder sich von Antje Müller Tipps zur gesunden Küche geben lassen. Unsere Kursleiterin Tamara Pauli steht Ihnen zu allen Fragen zum Thema Gesund und fit in den Frühling mit Nordic Walking zur Verfügung. Wer möchte, kann mit ihr etwa 10:45 Uhr im VHS-Außengelände erste Techniken in einer Schnupperstunde ausprobieren. ab 10:00 Uhr Kursteilnehmer präsentieren ihr Können Programm zum Tag der offenen Tür: Treffpunkt: Speise- und Mehrzweckraum im zweiten Obergeschoss ab 9:00 Uhr Beratung zu allen Kursangeboten Sie können sich zum VHS-Programm und zu den Teilnahmebedingungen informieren. Interessenten, welche demnächst einen Volkshochschulkurs belegen möchten, können sich fachkundig beraten lassen und anmelden. Auch die druckfrischen Flyer zu den einzelnen Kursen und zum Gesamtangebot liegen zum Mitnehmen bereit. ab 9:00 Uhr Dozenten und Kursteilnehmern über die Schulter geschaut Workshops, Vorführungen und Angebote zum Mitmachen Aquarell-/Acrylmalerei mit Teilnehmern des Kurses von Heidelore Syrowatka VHS-Literaturwerkstatt mit Monika Schulze Klöppeln mit Brigitte Schröder Alte Heilkräuter neu entdecken mit Maren Kästner Floristik mit Babett Meyer Korbflechten mit Teilnehmern des Kurses von Heinz Erhardt 10:00 10:20 Uhr Teilnehmer der Instrumental- u. Englischkurse eröffnen das Programm mit Englischen Songs Kursleiter: Werner Aßmann, Kursleiterin: Brigitte Immel 10:20 10:40 Uhr Kursgruppe Tai Chi/Qigong Kursleiterin: Danni Ren 10:40 10:50 Uhr Tanzgruppe Country- und Linedance Kursleiterin: Annika Görner 10:50 11:10 Uhr Vorführungen des FightClub Sömmerda Kursteilnehmer und Mitglieder des FightClub präsentieren Ausschnitte aus den Bereichen Selbstverteidigung und Kickboxen. Kursleiter: Falk Belke und Enrico Reich 11:10 11:30 Uhr Tanzgruppe Orientalischer Tanz Kursleiterin: Cornelia Liebermann 11:40 12:00 Uhr Gitarre spielen leicht gemacht Einstimmung auf den Frühling Kursleiter: Werner Aßmann (Inhalt und Ablauf vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen)
15 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 15 Seit 1995 nutzen wir das Schulgebäude gemeinsam mit der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sömmerda, welche an diesem Tag ebenfalls die Schultüren öffnet. Schüler, Lehrer und Ausbildungsbetriebe ermöglichen Ihnen einen interessanten Einblick in die berufliche Bildung und freuen sich auf viele neugierige Besucher. In allen fünf Abteilungen der Berufsbildenden Schule laufen die Vorbereitungen seit Wochen auf Hochtouren. Beispielsweise wird der Bereich Wirtschaft und Verwaltung Unterrichtsinhalte der kaufmännischen Berufsfachschule (BFS - nach Abschluss der 9.Klasse) vorstellen. Auszubildende im Einzelhandel geben Einblicke in ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit regionalen Ausbildungsbetrieben und werden, sehr publikumswirksam, einige Firmen vor Ort präsentieren. Am Start sind ein Einrichtungshaus, ein Bau- und ein Drogeriemarkt sowie eine ortsansässige Kaufhalle. Der Bereich Metallbau und Elektrotechnik wird verschiedene Ausbildungsberufe und u. a. die Arbeit an CNC-Fräsmaschinen vorstellen. Die Bautechnik informiert z.b. über die Ausbildung zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Ebenso aktiv wird auch das berufliche Gymnasium seine Gäste informieren und unterhalten. Hier präsentieren Schüler der 13. Klasse einige ihrer besten Seminarfacharbeiten. Außerdem sind Wissenstests, physikalische Versuche, chemische Experimente, Rätsel, Spiele und Informationen zum Fremdsprachenunterricht, eine Filmvorführung und sogar eine kleine Theaterinszenierung geplant. Um die Versorgung der Gäste mit Speisen und Getränken kümmern sich die Schüler des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) im Schüler-Café. Neben all diesen Anregungen für Auge, Ohr und Magen, können sich die Besucher natürlich auch direkt für die Vollzeit-Schulformen BVJ, BFS und BG anmelden und werden hierzu umfassend beraten. Nordic Walking Ganzkörpertraining für jedes Alter Fester Bestandteil im Programm der Kreisvolkshochschule ist seit vielen Jahren Nordic Walking. Das Cooper Institut in Dallas, USA hat im Rahmen einer Untersuchung die Effizienz des Nordic Walking mit normalem Fitness-Gehen verglichen. Diese Untersuchung ergab, dass beim Nordic Walking bis zu 46 % mehr Kalorien verbrannt und mehr Sauerstoff verbraucht werden als bei normalem Gehen mit gleicher Geschwindigkeit. Welche Vorzüge bietet diese Sportart noch? In diesem Jahr bieten wir wieder die regulären Abendkurse (voraussichtlich jeweils donnerstags ab 18:30 Uhr), eine Seniorenkurs (voraussichtlich wieder mittwochs ab 10:00 Uhr) sowie den Nordic Walking Lauftreff an. Begonnen hat übrigens bereits der Kurs an der Außenstelle in Gebesee. An diesem Kurs können noch weitere Interessenten aufgenommen werden. Treffpunkt ist immer montags (ab 17:15 Uhr, Sporthalle des Oskar-Gründler-Gymnasiums). Ihre Anmeldungen für alle Nordic Walking Kurse nehmen wir gern entgegen. Zu unserem Tag der offenen Tür können Interessenten können sich Interessenten gern fachkundige von unserer Dozentin Tamara Pauli beraten lassen und bei Interesse auch an einer Schnupperstunde teilnehmen. Anmeldungen und Vormerkungen sind telefonisch, schriftlich bzw. per möglich. Nutzen Sie auch die persönliche Beratung durch die Mitarbeiter und Kursleiter der Kreisvolkshochschule. Bitte informieren Sie sich. Kreisvolkshochschule Sömmerda, Rheinmetallstraße 2, Tel.: ( ) , Fax: ( ) , schulleitung@vhs-soemmerda.de, Website: Den aktuellen Kurskalender für das Frühjahrssemester 2011 finden Sie ab sofort auf unserer Homepage Herzliche Gratulation Nichtamtlicher Teil Jubilare Nordic Walking: ist sehr leicht und schnell erlernbar, vermittelt ein sicheres Laufgefühl entlastet den Bewegungsapparat um bis zu 30% löst Muskelverspannungen im Schulter- und Nackenbereich ist das optimale Outdoortraining zur Gewichtsreduktion ist fast um die Hälfte effektiver als Walking ohne Stöcke, Verbrennung von >400 kcal/h statt von nur 280 bei normalem Walking, trainiert die aerobe Ausdauer und kräftigt gleichzeitig die Oberkörpermuskulatur verbessert die Herz- Kreislaufleistung und die Sauerstoffversorgung Die neuen Nordic Walking Kurse des Frühjahrssemesters 2011 beginnen voraussichtlich Ende März. Die Eröffnungsveranstaltung für die Kurse des Frühjahrssemesters findet am Donnerstag, den 24. März, 19:00 Uhr in den Räumen der Kreisvolkshochschule Sömmerda statt. Zum Kurs benötigen Sie Sportbekleidung, Turnschuhe und die speziellen Nordic Walking-Stöcke (Stöcke können bei der Kursleiterin gegen ein geringes Entgelt ausgeliehen werden). Wer sich für den Kauf dieser Sportgeräte entscheidet, sollte sich fachkundig zu Kursbeginn von der Kursleiterin beraten lassen. Über die weiteren Kursmodalitäten informiert Sie die Kursleiterin. Über eine herzliche Gratulation vom Landrat Rüdiger Dohndorf (CDU) freute sich am 15. Februar 2011 Hildegard Löser aus Schloßvippach. Er übergab ihr ein Präsent, einen Blumenstrauß und die bereits zweite Ehrenurkunde. Hildegard Löser feierte ihren 96. Geburtstag im Kreise ihrer Familie. Wie auch in den vergangen Jahren wurden alle Gäste gut bewirtet und man erzählte sich über die Ereignisse aus dem letzten Jahr. Viel hat sich nicht verändert, noch immer kann die aus Neumark stammende Hildegard Löser auf ein erfülltes und zufriedenes Leben zurückblicken. Besonders stolz ist sie auf ihre zwei Söhne, ihre Tochter, ihre acht Enkel, ihre 12 Urenkel und ihre zwei Ururenkel.
16 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 1 Auch Landrat Rüdiger Dohndorf wohnte der Verleihung bei und ließ es sich nicht nehmen, Lothar Kroll persönlich zu gratulieren. Der 71jährige wurde für seine Verdienste um den Rollhockeysport in Thüringen und sein Lebenswerk geehrt. Er hat einen Großteil der 70-jährigen Geschichte dieser außergewöhnlichen Sportart in Erfurt mitgeschrieben. Kroll startete seine sportliche Laufbahn in der 1953 gebildeten Nachwuchsmannschaft der damaligen BSG Fortschritt Erfurt initiierte er die Gründung der Sektion Rollhockey der Hochschulsportgemeinschaft Medizin Erfurt mit. Als Übungsleiter betreute er später Kinder- und Jugendmannschaften, die insgesamt fünf DDR-Meistertitel erringen konnten. Auch nach der Wende blieb Lothar Kroll seinem Sport treu und steht bisweilen heute noch im Tor der Mannschaft des SC Medizin Erfurt. Auch Bürgermeister Roland Wellhöfer war zu Gast, um der liebenswerten Jubilarin alles Gute zu wünschen All ihre Lieben kümmern sich rührend um Hildegard Löser und es geht ihr gesundheitlich sehr gut. Regelmäßig kocht sie sich ihr Mittagessen und liest die Tageszeitung. Aus dem Landkreis Verdienstorden für Lothar Kroll Würdiger Rahmen für eine hohe Auszeichnung: In den Barocksaal, das Schmuckstück der Thüringer Staatskanzlei, hatte Sozialministerin Heike Taubert am 10. Februar 2011 geladen, um drei verdienten Thüringern die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu überreichen: Marion Seeber aus Gleichamberg, Lothar Kroll aus Riethnordhausen und Günther Sieber aus Zöllnitz wurden für beispielhaftes ehrenamtliches Engagement im Sport geehrt. Ihr über das normale Maß hinausgehender Einsatz für die Entwicklung des Thüringer Sports und somit auch für das soziale Miteinander im Freistaat erfahre mit dieser Auszeichnung öffentliche Würdigung und Anerkennung, so die Ministerin in ihrer feierlichen Ansprache. In seiner Dankesrede verriet der Geehrte, dass er zunächst an einen Scherz geglaubt habe, als er erfuhr, dass er eine so hohe Auszeichnung erhalten sollte. Immerhin handele es sich beim Rollhockey um eine eher unbekannte Sportart, die zudem einen großen Aufwand an Freizeit und Kosten verursache. Lothar Krolls größter Dank galt daher neben der Mannschaft seinem Kapitän Ehefrau Erika, die ihn von Anfang an bedingungslos unterstützt habe. Elterninitiative Pro Förderschulen stellt sich vor
17 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 17 In der Finneck-Schule Maria Martha in Sömmerda fand am 9. Februar eine Informationsveranstaltung der Elterninitiative Pro Förderschulen statt. Initiator der Veranstaltung war der Vorsitzende der Elterninitiative Alexander Rathnau. Gemeinsam mit Schulleiter Henryk Kolodziej eröffnete er die Gesprächsrunde und stellte die Ziele und Beweggründe der Initiative vor. Ganz zu schweigen von den baulichen Ertüchtigungen an den Schulgebäuden, um barrierefreien Zugang und eine behindertengerechte Ausstattung der Klassenräume zu gewährleisten. Diese Maßnahmen würden den Kreishaushalt über alle Maßen belasten und das bisherige Engagement zum Ausbau der Schullandschaft im Kreis ad absurdum führen. Auch betroffene Eltern meldeten sich hierzu zu Wort. Kerstin Merkel, Schulelternsprecherin der Finneck-Schule, hat für die Idee des Gemeinsamen Unterrichts nicht viel übrig. Genau wie viele andere möchte sie gern ein Wahlrecht haben und die Entscheidung über die Beschulung der Kinder in die Hände ihrer Eltern legen. Die Förderzentren haben alle personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für eine optimale Betreuung behinderter Kinder, hieran möchte sie nicht gerüttelt wissen. Gemeinsam mit anderen Aktiven diskutierte Merkel daher Lösungen und Möglichkeiten, wie die Zukunft der Förderschulen aussehen könnte und sucht mit Unterstützung der Elterninitiative auch das Gespräch mit dem Kultusministerium und den Schulämtern. Diskussionsrunde zur Zukunft der Förderschulen mit Schulelternsprecherin Kerstin Merkel, Landrat Rüdiger Dohndorf, Pro-Förderschulen -Initiator Alexander Rathnau und Finneck- Schulleiter Henryk Kolodziej (v.l.n.r.) Die thüringenweit agierende Elterninitiative hat es sich zur Aufgabe gemacht, vor allem Eltern von behinderten/benachteiligten Kindern über ihre Rechte aufzuklären und sie gerade bei Fragen zur Einschulung zu beraten. Die derzeitige Praxis der Schulämter, auf Anweisung des Kultusministerium, wie Rathnau mehrfach betonte, bei der Einschulung von Kindern mit Behinderungen ausdrücklich auf den Schulstart an einer Grundschule zu bestehen und nicht über andere Optionen zu informieren, brachte den Stein ins Rollen. Diese Praxis entspreche nicht der aktuellen Rechtslage und sei aus diesem Grund nicht hinnehmbar, erläuterte Rathnau weiter. Gemäß den gültigen Gesetzen und Verordnungen haben betroffene Eltern ein Wahlrecht zwischen der Einschulung an einer Grundschule oder aber der direkten Anmeldung ihres Kindes in der zuständigen Förderschule. Ein weiteres großes Problemfeld sei die Beschulung an sich. Die Forcierung des Gemeinsamen Unterrichts an einer normalen Schule mit zeitweise Unterstützung durch einen Sonderpädagogen zu Lasten der Förderschulen, wo ganz detailliert auf die Bedürfnisse der behinderten Kinder eingegangen werden kann, beschäftigt die Elternvertreter. Auch Landrat Rüdiger Dohndorf, der sich als Podiumsgast an der Diskussion beteiligte, moniert den Paradigmenwechsel im Kultusministerium. Bisher boten die Förderzentren Kindern mit Behinderung geschützten Raum, um sich zu entfalten. Nun bedroht der Gemeinsame Unterricht die Existenz der Förderschulen und stellt die Schulträger und auch die Schulen vor große Herausforderungen. Wie soll in Zukunft der bisherige Betreuungsschlüssel aufrecht erhalten werden, wenn der Freistaat gleichzeitig finanzielle Zuwendungen kürzt? In den Förderschulen konnten sich die Sonderpädagogen ihren Schützlingen intensiv widmen, auf jedes Kind individuell eingehen. Jetzt sollen diese Schüler mit nichtbehinderten Kindern in eine Klasse gehen. Ab und an wird ihnen dazu ein Betreuer zur Verfügung gestellt. Das sei ein Experiment, das man mit diesen Kindern nicht machen könne, kritisierte Dohndorf die Vorgehensweise des Kultus. Für einen Teil der Schüler mit erhöhtem Förderbedarf kann Gemeinsamer Unterricht eine gute Lösung sein, aber eben nicht für alle. Es sei den Kindern, die hierbei überfordert würden gegenüber nicht fair, sie in eine Umgebung zu stecken, in der sie nicht bestehen können. Zusätzlich dazu mangele es an genügend Geld und Personal, um die erhöhte Anzahl von Integrationshelfern für alle Schulen im Landkreis vorzuhalten. Aus Kindergarten und Schule Gelungenes Wochenende Unter dem vom JugendVocalEnsemble des Albert-Schweitzer- Gymnasiums selbst gewählten Workshopthema Die Ampel ist bunt trafen sich am 12. Februar 2011 die Sängerinnen und Sänger im Objekt der Markusgemeinschaft in Hauteroda. Musikalische Vielfalt im Chorgesang sollte den Teilnehmern vermittelt werden. Nach ausführlichem Einsingen und theoretischer Erläuterung zum Stück ging es an die für manche noch ungewohnte Kost. Vier Titel hatte die Chorleiterin für die Veranstaltung ausgesucht. Aufmerksam verfolgten die Teenager Takt für Takt im mehrstimmigen Chorsatz. Englischsprachige Poptitel ohne Begleitinstrumente zu singen und ihre eigene Stimme als Klangkörper kennenzulernen, war für einige eine neue Erfahrung. Mit viel Engagement, Rhythmusübungen, Einzelstimmproben und Spaß am Singen wurden auch schwerere Hürden gemeistert. Trotz langer Vorbereitung und Werbung fand der Workshop nicht die Resonanz, wie es sich die Chorleiterin erhofft hatte. Da aber alle Sängerinnen und Sänger, auch der mitgereiste Nachwuchs, bis zum Abend konzentriert gearbeitet haben, wurde der Workshop ein voller Erfolg. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle für die finanzielle Unterstützung durch den Förderverein des Gymnasiums. Bleibt nur zu hoffen, dass wieder mehr große und kleine Kinder den Weg zum gemeinsamen Singen finden. Das JugendVocalEnsemble des Albert-Schweitzer-Gymnasiums probt weiterhin freitags, Uhr, im Haupthaus des Gymnasiums. Und - Chorgesang ist nicht aus der Mode!! Fragen werden beantwortet unter: oder 03634/ G. Concetti
18 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 18 Abschied an der Hans-Christian-Andersen- Grundschule Walschleben Eine Schulleiterin schließt ihre Schulzeit ab Reporter Tim Salzmann: Der Kapitän verlässt das Schiff Die Schule war Frau Bärwolfs Schiff Uhr war immer Anpfiff. Für Frau Bärwolf nun nicht mehr, da freuen sich die Enkel sehr. Die Lehrer und Erzieher waren die Crew, zusammen schafften sie alles im Nu. Mathe wird ihr fehlen, auch der PC, wenn sie verreist, gibt es bestimmt Heimweh. Die Seeleute waren für sie wir Kinder, dabei gab es auch so manchen Erfinder. Von nun an wird Frau Bärwolf ganz viel lesen, oder daran denken, was gewesen. Kosmetikerin Katja Jung vollendete das Ganze mit fantasievollen Schminkereien und gab uns hierbei einige Tipps. Wir möchten uns für diesen tollen Tag recht herzlich bedanken, er wird uns noch lange in Erinnerung bleiben. Unsere Jungs waren während dieser Zeit nicht untätig. Sie bauten ein Knobelspiel aus Holz und konnten dabei ihr handwerkliches Geschick unter Beweis stellen. Weiterhin besuchte uns Floristin Babette Meyer aus Hardisleben. Unter ihrer fachlichen Anleitung gestalteten wir eine schöne florale Dekoration. Zur Tradition unserer Ferien gehört der Besuch der Kegelbahn in Guthmannshausen. Ehrenamtlich betreuen uns dabei Ursula Walther und Ulrike Geißler. Wir möchten uns auch bei Ihnen bedanken, denn das Kegeln macht uns jedes Mal riesigen Spaß. Regelmäßig führen wir in den Ferien das gesunde Frühstück durch, welches wir mit den Erziehern gemeinsam vorbereiten. Hier haben wir nicht nur gelernt, welche Lebensmittel gesund sind, sondern auch, wie man das Essen appetitlich anrichten kann, denn schließlich isst ja auch das Auge mit. Bei allen Angeboten blieb immer noch genug Zeit für Bastelarbeiten, Spiel und Spaß mit unseren Freunden. Es waren wieder schöne Ferien. Die Kinder des Schulhortes Guthmannshausen Wir sagen Frau Bärwolf Auf Wiedersehen! Genießen Sie die Rente! Ich glaube, das ist auch schön. Reporter Nick König: Frau Bärwolf, im Namen aller Eltern und Schüler möchte ich Ihnen für die geleistete Arbeit recht herzlich danken. Reporter Tobias Bube: Wir wünschen Ihnen viel Glück für die Zukunft. Reporter Nico Pfeffer: Ihre Knobelspiele und Knobelaufgaben machten uns ganz viel Spaß. Die Reporter Leah Heinemann, Johanna Riese, Jenni Müller und Anna-Maria Franz möchten im Namen aller Schüler, Eltern und Erzieher Frau Bärwolf danken und ihr alles erdenklich Gute wünschen. Winterferien im Schulhort Guthmannshausen In den Ferien gab es bei uns wieder einige besondere Höhepunkte. So kamen Friseurmeisterin Elke Becker und Christin Becker zu uns. Der Gruppenraum verwandelte sich in einen Frisiersalon, ein Nagel- und Kosmetikstudio. Ob Kurzhaarfrisuren oder modische Hochsteckfrisuren, für jeden Geschmack war etwas dabei. Gleichzeitig konnten wir den beiden auf die Hände schauen und waren erstaunt, wie flink sie so manche schicke Frisur zauberten. Wirtschaft und Umwelt CeBIT 2011 in Hannover Freikarten für IHK-Mitgliedsunternehmen Vom 1. bis 5. März 2011 trifft sich die digitale Welt in Hannover zur weltweiten Leitmesse für Informationstechnik und Telekommunikation. Durch die einzigartige Kombination aus Messe, Konferenzen und speziellen Events ist die CeBIT ein bedeutender Impulsgeber für effiziente Geschäftsanbahnungen in der digitalen Industrie. Auch Thüringer Firmen und Institutionen beteiligen sich in diesem Jahr wieder zahlreich an der Leitmesse. Dazu gehören auch die Bauhaus-Universität in Weimar und das Unternehmen Zetime Zeiterfassungssysteme aus Apolda. Um besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen einen kostengünstigen Messebesuch in Hannover zu ermöglichen, hält das Regionale Service-Center der IHK in Sömmerda auch in diesem Jahr Freikarten für die CeBIT bereit. Bei Interesse wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten unter
19 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / IHK Wirtschaftsbeirat Sömmerda zu Gast bei der Firma mubea in Weißensee Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters Gastgeber der am stattgefundenen Sitzung des IHK-Wirtschaftsbeirates Sömmerda war die Firma mubea in Weißensee. Betriebsleiter Jan Frauendorf begrüßte das Gremium und die Gäste - IHK-Präsident Dieter Bauhaus und den Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Christian Carius - in dem global agierenden Familienunternehmen, welches zu einem der weltweit führenden Anbieter von Federn und Achstechnik für die Automobilindustrie zählt und am Standort in Weißensee mehr als 600 Mitarbeiter beschäftigt. Seite 1 Die Inhalte erstrecken sich von Globalisierung und internationaler Arbeitsteilung bei der Kleiderproduktion über Gemälde zu Spitzenpreisen bis hin zu Schwarzarbeit und Produktpiraterie, so die IHK-Chefin. Die Broschüre verrät aber auch, warum Stars und Sternchen Millionen verdienen, wem Werbung eigentlich nützt und was eine Luxusmarke von einem No-Name-Produkt unterscheidet. Doch auch ganz aktuelle Themen wie die Wirtschaftskrise, das Internet und die Finanzmärkte werden hinsichtlich ihrer Entstehung und ihren Aufgaben näher beleuchtet. Jede Regelschule und jedes Gymnasium im Bereich der IHK Erfurt hat bereits ein Arbeitsexemplar erhalten. Es soll den Pädagogen vor Ort zusätzliche Anregungen zur Behandlung wirtschaftlicher Themen im Unterricht an die Hand geben. Die ersten 25 Schulen, die sich bei der IHK melden, bekommen je einen Klassensatz von 20 Broschüren im Wert von 100 Euro kostenfrei zur Verfügung gestellt, ruft Dr. Haase-Lerch die verantwortlichen Lehrer auf, jetzt schnell zu reagieren. Aber auch interessierte Jugendliche können sich ihr kostenloses persönliches Exemplar gern bei der Kammer abholen. Weitere Informationen unter Tel.: Vereine und Verbände Jahresempfang der Stiftung Finneck Von links nach rechts: IHK-Präsident Dieter Bauhaus, der Vorsitzende des IHK-Wirtschaftsbeirates Sömmerda Uwe Psurek, Stellvertreter Jan Frauendorf, Karl-Volker Stockmann, der als Wahlleiter fungierte Die Mitglieder des IHK-Wirtschaftsbeirates wählten turnusmäßig ihren Vorsitzenden und Stellvertreter. Erneut wurde zum Vorsitzenden des Gremiums der Sömmerdaer Unternehmer Uwe Psurek gewählt. Er ist Geschäftsführer des Berufsbildungszentrums Sömmerda. Zum Stellvertreter wurde Jan Frauendorf, Betriebsleiter der Fa. mubea in Weißensee, gewählt. Zur Information: Zum IHK-Wirtschaftsbeirat Sömmerda gehören derzeit 30 Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen wie Industrie, Bau, Verkehr, Energie, Handel, Gastronomie, Banken und Dienstleistung. Der Wirtschaftsbeirat versteht sich als Sprachrohr der regionalen Wirtschaft und soll den gewählten Vertretern der IHK-Vollversammlung dem höchsten Gremium der Kammer beratend zur Seite stehen. Märkte verstehen IHK will Wirtschaftswissen in Schulen stärken In den Nachrichten und der Presse ist immer wieder von Börsen, Spekulationen, Rohstoffverknappung oder Konjunkturentwicklung die Rede. Aber wie funktioniert das eigentlich? Für Schülerinnen und Schüler, die gern mehr von dem verstehen möchten, was tagtäglich in der Wirtschaft passiert, hält die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt jetzt Exemplare einer spannenden Publikation zu marktwirtschaftlichen Mechanismen bereit. Für viele ist die Wirtschaft mit ihren unzähligen Fachbegriffen und Verknüpfungen zu einem schon undurchdringlichen Komplex geworden, der nur noch schwer zu begreifen ist. Hier soll die neue IHK-Broschüre Märkte verstehen eine wertvolle Unterstützung bieten, betont IHK-Geschäftsstellenleiterin Dr. Cornelia Haase-Lerch. Praxisnah und anschaulich werde darin anhand konkreter Beispiele erklärt, wie die Wirtschaft in all ihren Facetten funktioniert. Rückblicke Ausblicke Einblicke Für Gruppenleiter Matthias Aller und die drei Bewohner aus dem Haus Elim in Rastenberg war der diesjährige Jahresempfang der Stiftung Finneck am 8. Februar in der Finneck-Hauptwerkstatt Sömmerda ein besonders erfreuliches Ereignis. Im Beisein vieler Vertreter aus Politik, Wirtschaft, dem gesellschaftlichen und kirchlichen Leben erhielten sie von Walter Weispfenning von der Share Value Stiftung Kassel einen symbolischen Scheck über Euro. Dank dieses 90-prozentigen Zuschusses und der Eigenmittel der Stiftung kann das Projekt Gründung einer Trommelband nun starten und vielleicht gibt es beim Jahresempfang 2012 bereits eine erste Kostprobe ihres Könnens. Musikalisch eingestimmt wurden die Gäste vom Kammerorchester der Städtischen Musikschule Wilhelm Buchbinder Sömmerda. In seiner Rede thematisierte Stiftungsvorstand Joachim Stopp neben den täglichen, verlässlichen Dienstleistungen der Mitarbeiter einige wichtige Projekte, die im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht wurden und die Arbeit bestimmten. Er erinnerte an den Umzug der Tagesgruppe ins Pfarrhaus Kölleda, an die Eröffnung der Interdisziplinären Frühförderstelle in Sömmerda, an die neue Kontaktstelle für Unterstützte Kommunikation in der Finneck-Schule Rastenberg, an die vielen Sport- und Veranstaltungshöhepunkte in der Stiftung und an die Gründung eines Fördervereins für den Wohnbereich. Positiv stellte Joachim Stopp auch das Angebot der Schülerfirma CafeKlatsch in der Bibliothek Rastenberg heraus. Nach den Ausführungen des Stiftungsvorstandes Joachim Stopp gab es zahlreiche zwanglose und kreative Gespräche
20 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 20 Vor der Stiftung stehen weitere ehrgeizige Projekte und Ziele, blickte Joachim Stopp auf das Jahr 2011 und die Folgejahre voraus. Allein der Bau eines neuen Wohnheimes in Buttstädt, der Umbau des Schweizerhauses in Rastenberg zu einem Wohnheim für Autisten und die Modernisierung des Förderbereiches in Rastenberg würden die ganze Kraft der Stiftung fordern. Zudem wolle man dem Thema Personalentwicklung mehr Aufmerksamkeit schenken. Wichtig ist uns auch eine stärkere Vernetzung und Kooperation in der Region. Wir wollen uns als Partner anbieten und zum Beispiel unsere Förderschule über die bereits existierenden Projekte hinaus für nicht behinderte Schüler öffnen oder durch Kooperationen mit dem Handel und der Wirtschaft für unsere Beschäftigten Arbeitsplätze bereitstellen, benannte der Vorstand weitere Aufgaben. All das stehe unter dem selbst gewählten Jahresmotto der Stiftung Finneck Jeder an seinem Platz miteinander verbunden im Dienst am Kunden. Viele Gäste des Jahresempfangs überzeugten sich während eines Rundgangs durch die Finneck-Hauptwerkstatt von den modernen Arbeitsbedingungen und dem Leistungsprofil der Einrichtung. Mit kreativen Gesprächen, in denen so manche Idee für Kooperationen und gemeinsame Projekte geboren und diskutiert wurden, klang der Jahresempfang aus. Wir laden unsere Mitglieder und auch interessierte Bürger herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme. Weitere Auskünfte erhalten Sie in unserer Begegnungsstätte Poststraße 8, Telefon Kinderkonferenz in Sömmerda Es ist soweit: Die KiKo-Kids haben die Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Sömmerda auf Herz und Nieren geprüft. Nun ist es Zeit, die Ergebnisse zu präsentieren. Das wird am 2. März 2011 im Bürgerzentrum Bertha von Suttner geschehen. Wichtige Entscheidungsträger wurden eingeladen, damit die Wünsche der Kinder auch an die richtige Stelle gelangen. Die KiKo-Kids sind Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren aus den verschiedenen Schulen der Stadt. Das Anliegen der Mitarbeiter des Runden Tisches und der KiKo-Kids ist, dass die Stadt kinderfreundlich bleibt und mit vorhandenen Mitteln und Ressourcen Angebote, die bereits bestehen, verbessert werden. Runder Tisch & KiKo-PresseKids Ursula Tunze Fotos von der 1200-Jahrfeier Kölledas gesucht Kölledas Bürgermeister Frank Zweimann mit dem Fotobuch Vor 25 Jahren machten die Fotomeister Elke und Manfred Görtz anlässlich der 1200-Jahrfeier dem damaligen Rat der Stadt Kölleda ein großes Fotobuch zum Geschenk. Da bis heute leider noch viel zu viele Seiten leer geblieben sind, ruft das Festkomitee im Rahmen des bevorstehenden Stadtjubiläums zu einer großen Foto- Sammelaktion auf. Wer gern Bildmaterial rund um die 1200-Jahrfeier zur Verfügung stellen möchte, der kann dieses in einem Umschlag mit Namen versehen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda abgeben oder einscannen und per Mail an foto-sammelaktion-koelleda@gmx.de senden. Vielleicht haben Sie ja zu dem einen oder anderen Bild sogar eine kleine Anekdote zu erzählen. Sollten Sie diese gern mit anderen teilen wollen, so legen Sie einfach ein paar Zeilen darüber dazu. Mit Ihrer Unterstützung wird es gelingen dieses Buch bis zur Festwoche vom zu vervollständigen. M. Deutschland Veranstaltungshinweise Der Schutzbund der Senioren und Vorruheständler Sömmerda lädt ein Veranstaltungsplan März Faschingsfeier um Uhr in der Begegnungsstätte Baudenabend Halbtagesfahrt nach Langewiesen Die Evangelische Regionalgemeinde Sömmerda informiert Jubelkonfirmation 2011 Schon jetzt möchten wir darauf aufmerksam machen, dass in diesem Jahr am Sonntag, den , um Uhr in der Bonifatiuskirche in Sömmerda die Feier der Goldenen und Diamantenen Konfirmation stattfindet. Wir laden alle, die 1961 und in den Jahren davor besonders auch im Jahr 1951 konfirmiert wurden, herzlich dazu ein. Wir treffen uns um 9.30 Uhr für einige Absprachen im Gemeindezentrum, Marktplatz 5. Dort soll auch ab Uhr bei Kaffee und Kuchen Gelegenheit sein, sich zu unterhalten und Erinnerungen und Fotos auszutauschen. Es wäre schön, wenn die Einheimischen dafür Kuchen mitbringen würden! Bitte melden Sie sich bis zum im Gemeindebüro (03634/ ) an. Geben Sie diese Einladung bitte an andere Interessenten weiter! Erster Kinderbasar in der Kindereinrichtung St. Bonifatius Sömmerda Wie schnell wachsen gerade Kinder aus ihren Sachen heraus. Oft sind diese nicht abgetragen und viel zu schade zum Wegwerfen. Das sagte sich auch das Team der Christlichen Kindereinrichtung St. Bonifatius Sömmerda und lädt deshalb am 26. März 2011 von 9.00 bis Uhr in die Turnhalle der Finneck-Schule Maria Martha, Nicolausvon-Dreyse-Straße 9, zu ihrem BONI-KINDERBASAR zum Thema: Frühjahr/Sommer ein. Angeboten wird alles Gebrauchte rund um das Kind von Oberbekleidung über Spielsachen bis Zubehör, wie Kinderwagen, Kindersitze usw. Wer etwas verkaufen möchte, kann sich vom 28. Februar bis 4. März, jeweils von bis Uhr in der Christlichen Kindereinrichtung St. Bonifatius Sömmerda, Nicolaus-von-Dreyse- Straße 7, melden. Hier erfolgt gegen eine Startgebühr von 2,50 Euro die Ausgabe der Startnummern. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter ( )
21 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 21 Lesung im Sömmerdaer Rathaussaal Frau Dr. Schüle wurde auf Initiative von Museum und Stadtarchiv zur Lesung nach Sömmerda eingeladen. Die Autorin kam diesem Wunsch gerne nach, Sömmerda ist einer der ersten Leseorte in Thüringen. Sie wird aus dem Buch Industrie und Holocaust. Topf & Söhne - Die Ofenbauer von Auschwitz lesen. Dort sind Ihre Forschungsergebnisse zur Erfurter Firma Topf und Söhne dokumentiert. Frau Dr. Schüle ist durch Ihr Buch BWS Sömmerda - die wechselvolle Geschichte eines Industriestandortes in Thüringen speziell in unserer Stadt eine gut bekannte Autorin. In diesem, ihrem ersten Buch geht die Autorin gleichfalls aber nicht ausschließlich auf die Zeit des Nationalsozialismus ein, legt Verbindungen zwischen Industrie und Machthabern dieser Zeit und auch in der Zeit nach 1945 offen. Mit dieser Lesung kann erneut Geschichte in Sömmerda erlebt werden. Eingeladen dazu sind alle interessierten Bürger der Region am 10. März 2011, um 17:00 Uhr, im Sömmerdaer Rathaussaal. Kinderfasching in der Bertha! Bertha Helau! heißt es am 4. März in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr im Bürgerzentrum Bertha von Suttner. Zusammen veranstalten die TALi, die evangelische freikirchliche Gemeinde und das Stadtteilbüro Quartiersmanagement den Kinderfasching im toll geschmückten Saal des Bürgerzentrums. Eingeladen sind alle Kinder, welche einen lustigen Nachmittag verbringen möchten. Die Kinder haben die Möglichkeit, zwischen vielen Angeboten zu wählen. Für das leibliche Wohl wird mit vielen Leckerbissen gesorgt sein. Natürlich darf auch das Kinderschminken nicht fehlen. Bei verschiedenen Tänzen und einer kleinen Disko kann ausgiebig getobt werden. Wir würden uns freuen, wenn viele Kinder im Kostüm kommen würden. Infos zur Veranstaltung unter: 03634/ Kerstin Noa & Katrin Hauer THEPRA-Quartiersmanagement Walschlebener Faschingsclub (WFC) 36.Saison 2010/2011 Fasching mit dem WFC... Pitsch Naß Veranstaltungskalender Gebesee r Carneval Club 47. Saison 2010/11 Der Gebesee r Carneval Club e.v. beginnt am mit seinen Veranstaltungen unter dem Motto Die Stimmung steigt, der Pegel auch - dann ist Fasching, ein guter Brauch. Wir würden uns freuen, Sie als Gäste zu den bevorstehenden Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Die am Donnerstag, den stattfindende Weiberfastnacht ist inzwischen über die Gebeseer Grenzen hinaus bekannt. Unsere traditionellen Prunksitzungen am Freitag, Samstag und Sonntag beginnen pünktlich 20:11 Uhr. Am Rosenmontag startet unser Rentnerfasching 15:11 Uhr. Am Sonntag findet ab 13:00 Uhr wieder unser traditioneller Umzug statt. Zu diesem kann sich erstmals auch online angemeldet werden. Dazu finden Interessierte Gruppen auf unserer Internetseite einen Link Umzug. Die Vorstellung der Gruppen wird, auch dies ist neu, auf Höhe des Kindergartens in der Ringlebener Straße stattfinden. Im Anschluss laden wir Groß und Klein zum Kinderfasching ein. Eine Veranstaltung von den Kleinen für die Kleinen. Donnertag, :11 Uhr Weiberfastnacht mit DJ Aybee Freitag, :11 Uhr 1. Prunksitzung mit DJ Balloo Samstag, :11 Uhr 2. Prunksitzung mit Band Atlantis Sonntag, :00 Uhr traditioneller Umzug Sonntag, :11 Uhr Kinderfasching Sonntag, :11 Uhr 3. Prunksitzung Montag, :11 Uhr Rentnerfasching Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen und wünschen närrische Tage. Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Internetseite zur Verfügung. Nach der rundum gelungenen Eröffnung der Faschingssaison am um Uhr durch die 45 aktiven Närrinnen und Narren und einer sehr schönen Auftaktsitzung am geht es nun mit Volldampf zu den Höhepunkten der Saison. Unter dem Motto: Ein Jahr vergeht im Sauseschritt, wir nehm`n euch auf die Reise mit. feiern die Närrinnen und Narren gemeinsam mit den Gästen aus Walschleben und Umgebung am , am , am Mit der Rosenmontagssitzung am beendet der WFC die Saison. Wie schon in den vergangenen Jahren gibt es beim WFC auch wieder unseren Weiberfasching am , zu dem wir alle närrischen Weiber aus nah und fern herzlich einladen. Das abwechslungsreiche Programm, erarbeitet unter der Leitung des Präsidenten des WFC,Thomas Zwinkau, mit Sketchen, Büttenreden, Tanz und viel Spaß wird im Vereinssaal des WFC, in der Gaststätte Lindenhof Walschleben dargeboten. Bei Interesse sind noch Karten zu bestellen bei Sebastian Sickel (0179/ ). Der WFC wünscht allen Närrinnen und Narren viel Spaß und Kurzweil in den nächsten Tagen und Wochen. Vorstand WFC
22 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 22 Wurfscheibenkalender 2011 des Schützenvereins Wundersleben 1992 e.v. Am 26. März 2011 Am 7. und 8. Mai Am 4. und 5. Juni Am 6. und 7. August Am 3. und 4. September Am 8. und 9. Oktober Oster-Wanderpokal 1. Pokalschießen. 2. Pokalschießen 3. Pokalschießen 4. Pokalschießen Herbstpokal Wir beginnen an jedem Tag um 9:00Uhr und sonntags gegen 12:00 Uhr wird ein eventuelles Stechen sein. Die besten drei Schützen erhalten Pokale. Also bis zum Pokalschießen! Schießsportleiter Edgar Krenz Ziergeflügel und Exoten Verein Nöda e.v. Die Sparte Ziergeflügel & Exoten Nöda führt eine Vogelbörse am Sonntag, von Uhr im Bürgerhaus, Weinbergstraße 135 in Nöda durch. Herzliche Einladung an Alle! Der Vorstand SFZ informiert - Monatsplan März 2011 Kontakt: Schüler-Freizeit-Zentrum, Kölledaer Straße 30, Sömmerda, Tel.: , Mail: sfz-soemmerda@web.de, Web: Öffnungszeiten: Schulzeit: Montag-Freitag 13:30-18:00 Uhr (Gruppenanmeldungen auch vormittags möglich) Ferienzeit: Montag-Freitag 09:30-18:00 Uhr Montag, :00 Junge Autoren Schreiben und Spielen 14:00 StimmenSpaß Singen für alle 14:30 Einradfahren Schnupperkurs (Einräder vorhanden) 15:00 Digitale Fotografie u. Bildbearbeitung am PC (ab 10 J.) 15:00 Plastisches Gestalten mit Ton 15:30 Einradfahren 15:30 Darstellendes Spiel Dienstag, :00 Tanzmariechen 14:30 Einradfahren 15:00 Gitarre 15:00 Geschickte Hände Heute: Frühlingsblüten 15:00 Akrobatik 15:00 Webdesgin und Homepage 15:30 Zaubern 16:00 Internettreff 16:30 Einradfahren Mittwoch, :00 Nähen an der Maschine für Anfänger (ab 9 Jahre) Heute: Lieblingsstücke selbst genäht 14:30 Gitarre 14:30 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 15:00 Gitarre 15:30 Nähen an der Maschine Heute: Für gemütliche Stunden - Patchworkdecken 16:00 Theater 16:30 Gitarre Kinderkonferenz der Stadt Sömmerda Donnerstag, :30 Computerschreiblernkurs 14:00 Kreativ- und Bastelwerkstatt Heute: Deine eigene Maske als Kostümierung oder Dekoration Teil 1 14:00 Gitarre 14:00 Töpfern 15:00 Billard/ Dart 15:00 Gitarre 15:00 Little Suleika 16:00 Cheerleader/ Discotanz 16:30 Break-Dance 17:00 Orientalischer Tanz Freitag, :00 Holzklub Heute: Bunte Piepmätze 14:00 Die Trommler 14:00 Gitarre 14:30 Kindergeburtstag (nach Anmeldung) 14:30 Malen und Zeichnen 15:00 Tanz- und Bewegungsspiele für Vorschulkinder 15:30 Internettreff 16:00 Theater Spielenachmittag im SFZ Auch dieses Jahr verschönert das Schüler-Freizeit-Zentrum der Stadt Sömmerda die kalte Jahreszeit mit einem lustig-fröhlichen Spielenachmittag für die ganze Familie. Am 26. Februar 2011 dreht sich alles um gemeinsames Spielen, faires gegeneinander Antreten, Lachen und Spaß haben. Alle von klein bis groß, von jung bis alt haben die Möglichkeit, neue Karten-, Gesellschafts-, Sport- und Würfelspiele zu entdecken oder bereits bekannte in einer neuen Umgebung mit neuen Mitspielern neu auszuprobieren. Als Highlight steht ein Familienduell ab 15:00 Uhr auf dem Programm, bei dem die Siegerfamilie mit einem Wanderpokal nach Hause gehen kann. Um daran teilzunehmen, ist eine Anmeldung im SFZ (Kölledaer Straße 30 oder Tel.: 03634/ ) notwendig. Herzlich eingeladen sind alle spielfreudigen Kinder und Familien, die Lust am gemeinsamen Spielen haben am ab 14 Uhr. Wir freuen uns auf ein buntes Zusammenkommen!
23 Amtsblatt Landkreis Sömmerda Nr. 07 / Seite 23 Netzwerk Regenbogen e.v. und Sömmerdaer Tafel informieren Angebote und Öffnungszeiten Bahnhofstraße 30, Sömmerda Tel /316169, Fax / Montag, :00-16:00 Uhr Möbelkiste Tel.:03634/ Stadtring 53, (Hintereingang über Bürgergarten von Marktstr. 15) 09:00-11:00 Uhr Frühstücksrunde L.Cranach-Str. 1 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 14:00-15:00 Uhr Tafelausgabe- Gelb Bahnhofstr :00-16:00 Uhr Tafelausgabe- Rot Bahnhofstr :00-16:00 Uhr Neuanmeldung Abholer Bahnhofstr :00-15:00 Uhr DRK-Kleiderkammer Bahnhofstr. 30 Dienstag, :00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 14:00-16:00 Uhr Soziale Beratung L.Cranach-Str. 1 14: Uhr Anmeldung Tafel und L.Cranach-Str. 1 Futtern wie bei Muttern 14: Uhr Faschingsfeier L.Cranach-Str. 1 Mittwoch, :00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 10:00 12:00 Uhr Mütterfrühstück L.Cranach-Str. 1 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 15:00-17:00 Uhr Kochen mit Kindern Str. der Einheit 1 Donnerstag, :00-16:00 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 14:00-15:00 Uhr Tafelausgabe- Grün L.Cranach-Str. 1 15: Uhr Tafelausgabe- Orange L.Cranach-Str. 1 16:00-16:30 Uhr Tafelausgabe-Blau L.Cranach-Str. 1 13: Uhr Soziale Beratung Bahnhofstr. 30 Freitag, :00-14:30 Uhr Möbelkiste Stadtring 53 11:30-13:00 Uhr Futtern wie bei Muttern Str. der Einheit 1 Bitte beachten Sie, dass am Dienstag, dem unsere Faschingsfeier im U-Boot stattfindet. Weiterhin laden wir alle Frauen zur Frauentagsfeier am Dienstag, dem ab 14:00 Uhr in den Sparkassentreff 1a ein. Hierzu bitten wir Sie, sich für eine bessere Planung bei uns anzumelden. Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e.v. informiert Alibaba I Sömmerda, Straße der Einheit 27, Tel.: 03634/ geöffnet: Montag bis Donnerstag 12:00-18:00 Uhr Freitag Uhr Uhr Kleine Köche - Große Küche - wir backen Kikokuchen Uhr Kiko Kinderkonferenz im Bürgerzentrum Uhr Faschingsbastelnachmittag Uhr Faschingsparty im Bürgerzentrum Täglich im Angebot sind: Video-, Brett- und Kartenspiele Unkostenbeitrag Kochen: je 1,- (mit Voranmeldung) Änderungen vorbehalten! Alibaba II Kölleda, Markt 25 Tel.: geöffnet: Montag bis Feitag 10:00 16:45 Uhr wir basteln mit Wolle :00 Uhr Frauenbastelgruppe Stricken für Anfänger :00 Uhr Arbeitslosenfrühstück Täglich im Angebot sind: Basteln, Brett- und Kartenspiele Unkostenbeitrag: 0,50 für Mal- und Bastelmaterial Änderungen vorbehalten! TALI Jugendclub Rainbow Sömmerda GutsMuths Platz 24a Tel.: 03634/ geöffnet: Dienstag bis Sonntag von 17:00 22:00 Uhr :00 Uhr Kochen: Nudeln mit??? :00 Uhr Spielabend Täglich im Angebot sind: Dart, Karten-, Brett- u. TV-Spiele Stadtteil-Treff-Salzmannsiedlung Stadtteil-Treff-Salzmannsiedlung, Salzmannstr. 30, Sömmerda geöffnet: Montag bis Freitag von 10:00-16:00 Uhr :00 Uhr Kreatives Gestalten :00 Uhr Kaffeerunde :00 Uhr Rommé Nachmittag Weiterhin bieten wir an: täglich von Montag bis Freitag: Billard, Dart, Brett- u. Kartenspiele sowie tägliche Vermittlung von Grundkenntnissen für ältere Bürger/innen am Computer jeden Mittwoch nach Absprache: ab 12:00 Uhr Beratung für Ratsuchende im ALG I und II Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit e.v. Regionalstelle Mittelthüringen / Sitz Sömmerda Sömmerda, Str. d. Einheit 27, Tel.:& Fax: / TALI-soem@t-online.de TALI Soziales Anlaufzentrum Wir sind für Sie da! Wir sind eine Beratungs- und Informationsstelle für Arbeitslose der Region! Sie erhalten Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Schreiben von Bewerbungsunterlagen und vieles mehr. Beratungsstelle Sömmerda Sömmerda, Str. der Einheit 27 Tel./Fax: 03634/623019, Tali-soem@t-online.de Öffnungszeiten Montag/Dienstag + Donnerstag 08:00-16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Schuldnerberatung nach telefonischer Vereinbarung
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